Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Geräten, Verpackungen oder daran befestigten Dokumenten bedeutet, dass das Produkt nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden darf. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, das Altgerät zur ordnungsgemäßen Behandlung an einer dafür vorgesehenen Sammelstelle abzugeben.
Anwender – Durch die Sortierung und Übergabe gebrauchter Geräte zur Aufbereitung, Verwertung, Wiederverwertung und Entsorgung schützen Sie die Umwelt vor Verschmutzung und Kontamination, tragen dazu bei, den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu reduzieren und die
Produktionskosten von Neugeräten zu senken.
Die nächsten Sammelstellen für Elektroschrott in Wrocław und Jelenia Góra:
- Punkt der selektiven Sammlung von Siedlungsabfällen, Ul. Kazimierza Michalczyka 9, 53-633 Breslau
- Punkt der selektiven Sammlung von Siedlungsabfällen, Ul. Janowska 51, 54-067 Breslau
- Sammelstelle für Elektroschrott ElektroEko, Ul. Wilczycka 14, 55-093 Kielczów
- REMONDIS Sp. z o.o., Ul. Międzyleska 4, 50-514 Breslau
- Punkt der selektiven Sammlung von Siedlungsabfällen, Ul. Wolności 161/163, 58-500 Jelenia Góra
- Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Ul. Jaworska 14, 59-420 Bolkau
- Punkt der selektiven Sammlung von Siedlungsabfällen, Ul. Obrońców Pokoju 2a, 58-540 Krummhübel
Informationen zu anderen örtlichen Sammelstellen für Altgeräte finden Sie auf der Website der Hauptinspektion für Umweltschutz und des Marschallamtes
Informationen zu gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten
1. Elektro- und Elektronik-Altgeräte sollten nicht zusammen mit anderem Abfall entsorgt werden.
2. Der Besitzer von Altgeräten aus Haushalten ist verpflichtet, diese einem Altgerätesammler oder einer zur Sammlung von Altgeräten befugten Stelle zu übergeben.
3. Der Verkäufer ist verpflichtet, Altgeräte aus Haushalten unentgeltlich an der Verkaufsstelle abzuholen, sofern die Altgeräte vom gleichen Typ sind und die gleichen Funktionen erfüllen wie die verkauften Geräte
4. Bei der Lieferung von Geräten, die für Haushalte bestimmt sind, an den Kunden ist der Verkäufer verpflichtet, Altgeräte aus Haushalten kostenlos am Lieferort dieser Geräte abzuholen, sofern die Altgeräte vom gleichen Typ sind und die gleichen Funktionen erfüllen wie die mitgelieferte Ausrüstung.
5. Der Verkäufer, der ein Einzelhandelsunternehmen mit einer Verkaufsfläche im Sinne von Art. 2 Punkt 19 des Gesetzes vom 27. März 2003 über die Raumplanung und -entwicklung mit einer Fläche von mindestens 400 m2, die für den Verkauf von Geräten bestimmt sind, die für Haushalte bestimmt sind, verpflichtet, in dieser Einheit oder in ihrer unmittelbaren Nähe kostenlos anzunehmen, Altgeräte aus Haushalten, deren Außenmaß 25 cm nicht überschreitet, ohne dass neue Haushaltsgeräte angeschafft werden müssen.
6. Der Betreiber der Servicestelle kann die kostenlose Annahme von Altgeräten sicherstellen, wenn die Reparatur der an der Servicestelle angenommenen Geräte aus technischen Gründen nicht möglich ist oder der Gerätebesitzer entscheidet, dass die Reparatur der Geräte unrentabel ist ihn.